: Cornflakes essen für den Sportunterricht
Kellogg’s darf Produkt-Coupons gegen Schulsportgeräte tauschen. Landgericht weist Klage zurück
Bremen taz ■ Der Bremer Cerealien-Hersteller Kellogg’s darf seine Produkten weiterhin mit beigelegten Coupons bewerben, die von Schülern gegen Schulsportgeräte eingetauscht werden können. Das entschied jetzt das Landgericht Bremen und wies damit die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) zurück. Der Vorwurf: „Schleichende Produktwerbung im Klassenzimmer“.
Von Juni 2003 bis Ende Januar diesen Jahres lagen bundesweit Kellogg’s-Produkten Coupons bei, die Schüler sammeln und bei Kellogg’s zum Beispiel gegen Badmintonschläger für das Schulsportinventar eintauschen konnten. Die „Tony-Taler“ gab es auch für einen Anruf bei einer Telefon-Hotline (49 Cent pro Minute) und für die Teilnahme an einem Geschicklichkeitsspiel im Internet. Laut der Verbraucherzentralen sollen daraufhin einige Schulen Preise für die Klasse mit dem besten Sammelergebnis ausgelobt haben. In seiner Urteilsbegründung schreibt das Landgericht, dass Kellogg’s weder amtliche Autorität noch das Vertrauensverhältnis zwischen Schülern und Lehrern für Werbezwecke ausgenutzt habe. Der Verband will dennoch Berufung gegen diese Entscheidung einlegen – man befürchtet einen Präzedenzfall.
Eine ähnliche Aktion macht derzeit Keks-Hersteller Bahlsen: Klassen, die 222 Punkte sammeln, zahlen für eine dreitägige Städtereise nur noch 99 Euro pro Kopf. Gegen diese Aktion haben die Verbraucherschützer ebenfalls geklagt. Der Grund für das Interesse der Unternehmen an Schülern liegt nach Meinung von Peter Gnielczyck vom vzbv in der langfristigen Bindung junger Menschen an Marken: „Werbeausgaben bei Kindern rechnen sich später vierfach“.
Die Bremer Schulbehörde sieht momentan keinen Anlass, gegen Coupon-Aktionen einzuschreiten. Ein Sprecher sagte: „Kellogg’s sponsort schon lange ‚Jugend trainiert für Olympia‘.“ Bislang habe das Unternehmen dabei noch nie versucht, auf unlautere Weise für sich zu werben. Über den Sommer will die juristische Abteilung der Behörde das jetzige Urteil und seine Konsequenzen prüfen. ado