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Archiv-Artikel

Reklamationen zu oft abgewimmelt

LEIPZIG afp ■ Einzelhändler wimmeln berechtigte Reklamationen oft ab. Das ist das gestern veröffentlichte Ergebnis von Verbraucherschützern, die in den vergangenen Monaten in 150 Stichproben das Verhalten von Händlern prüften. Trotz der seit 2002 festgeschriebenen zweijährigen Haftung für Sachmängel lehnten Händler besonders bei technischen Gütern die berechtigten Ansprüche ihrer Kunden ab, sagte die Rechtsexpertin der sächsischen Verbraucherzentrale, Bettina Dittrich. Stattdessen werde oft auf die Hersteller verwiesen oder eine vorherige Vereinbarung zur Kostenübernahme für Reparatur oder Überprüfung gefordert. Zwar gelte nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf zugunsten des Käufers die Vermutung, dass ein Mangel schon bei der Übergabe der Ware vorhanden war. „Das heißt aber noch lange nicht, dass Kunden ab dem siebten Monat nach Kauf der Ware generell mit der Begründung abgewiesen werden können, sie hätten den entsprechenden Nachweis nicht erbracht“, betonte Dittrich.