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Archiv-Artikel

Dreijährige Haftstrafe für Strauß junior

Augsburger Landgericht verurteilt Max Strauß wegen Steuerhinterziehung. Haftbefehl gegen Auflagen ausgesetzt

Von BERG

AUGSBURG taz ■ Max Strauß muss wegen Steuerhinterziehung für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Dazu verurteilte das Landgericht Augsburg gestern den ältesten Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß. Noch im Gerichtssaal präsentierten die Richter Strauß zudem einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr – der wurde allerdings gegen strenge Auflagen postwendend außer Vollzug gesetzt. So muss Max Strauß bis heute Mittag Ausweis und Pass abgeben und sich fortan jeden Montag bei der Polizei melden.

Die Richter sahen es als bewiesen an, dass Strauß in den Achtziger- und Neunzigerjahren knapp 5,2 Millionen Mark an Provisionen vom Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber kassiert und nicht versteuert habe. Das Geld soll für Airbus- und Panzergeschäfte mit Kanada, Thailand und Saudi-Arabien geflossen sein.

Max Strauß hatte während des gesamten Prozesses, der über ein halbes Jahr dauerte, geschwiegen. Richter Maximilian Hofmeister warf Strauß sein „wenig kooperatives“ Verhalten vor und erklärte, dass bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe wahrscheinlich gewesen wäre. Einer noch härteren Verurteilung war Strauß hingegen entgangen, weil er zwei Tage vor dem Urteil eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro aus einem anderen Verfahren bezahlt hatte – in bar. Das Geld, so erklärte ein Strauß-Verteidiger, hätten Freunde gesammelt. BERG

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