: Aus-Fragebogen
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hans-Herrmann Schrader übt Kritik an Hartz IV-Antragsformularen
Es gibt Beratungsbedarf. Anfang August wollen die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern in Bonn intensiv über die Antragsformulare zum Arbeitslosengeld II diskutieren, das dieser Tage auch an 42.500 Hamburger Langzeitarbeitslose verschickt wird. Das Formular hat es datenschutzrechtlich in sich: Jedes Detail der Lebensführung und finanziellen Situation der Betroffenen wird auf 20 Seiten haarklein ausgeforscht.
Doch die detaillierten Fragen bieten für den Hamburger Datenschutzbeauftragten Hans-Herrmann Schrader nicht die größte Angriffsfläche. Problematisch sei, dass der letzte Arbeitgeber eines der Formulare ausfüllen muss, auf dessen Rückseite der Antragsteller personenbezogene Daten preiszugeben hat. Diese gingen den Arbeitgeber nichts an, könnten von ihm beim Ausfüllen aber eingesehen werden. Schrader: „Das muß auseinander gehalten werden.“
Ähnlich verhält es sich mit den Fragen zu den mit dem Antragsteller in einem Haushalt lebenden Personen. Hier sieht Schrader die Gefahr, dass „haushaltsinterne Daten offenbart werden müssen, die ansonsten jeder für sich behält“. Bis diese datenschutzrechtlichen Fragen geklärt sind und die Formulare möglicherweise überarbeitet werden, rät Schrader im Umgang mit dem Fragebogens zur Gelassenheit: „Es gibt da ja keine engen Fristen.“ Marco Carini