KPS muss zahlen

Urteil im Streit um die Erstattung von Kosten zwischen Telekom und KPS-Gruppe

Wenn die Telekom ihre Glasfaser-Kabel verlegen muss, weil ein Bauherr sein Gebäude größer bauen will als ursprünglich geplant, dann muss der Bauherr die Telekom bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht klargestellt.

Es geht um das Contrescarpe-Center der KPS-Gruppe am Herdentorsteinweg. Nach den ursprünglichen Bauplänen hatte die Telekom die Leitungen unter dem dem Fußweg am Wallgraben gelegt, dann änderte der Bauherr seine Pläne – für eine vergrößerte Tiefgarage sollte ein Stück des Fußweges „überbaut“ werden. Die Telekom musste ihre Kabel umlegen, die KPS-Gruppe wollte dafür nicht zahlen. Die Vergrößerung der Tiefgarage sei im Interesse der öffentlichen Hand erfolgt, argumentierte der KPS-Anwalt. Und überhaupt: Wenn es Forderungen gebe, würden diese mit Forderungen einer KPS-Tochter an die Telekom aus Geschäften mit 0900-er-Nummern „verrechnet“ (taz vom 23. 1.). Das Verwaltungsgericht hat nun „dem Grunde nach“ geurteilt, dass die Zahlungsforderung der Telekom zu Recht besteht. Gegen dieses „Zwischenurteil“ ist aber Berufung möglich. Zudem müsste vor einem endgültigen Urteil geklärt werden, ob die von der Telekom angeführten Kosten in der Höhe tatsächlich entstanden sind und ob ein Anspruch auf Verrechnung besteht. Der Kammervorsitzende hat darauf hingewiesen, dass er in vier Jahren in Ruhestand geht. kawe