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Archiv-Artikel

Tierschützer bekommen Recht

Von NAW

HAMM taz ■ Die Tierschützer haben einen Grund zu Feiern: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die weitere Verbreitung von Filmaufnahmen aus dem umstrittenen Münsteraner Tierversuchslabor Covance zumindest teilweise erlaubt. Der Journalist Friedrich Mülln, der mit versteckter Kamera Aufnahmen gemacht hatte, und eine Münsteraner Tierschutzaktivistin dürfen das Material der Öffentlichkeit zugänglich machen, entschied gestern das OLG. Einem Hamburger Verein für Tierbefreiung bleibe dies untersagt.

Die ZDF-Sendung „Frontal 21“ hatte im Dezember 2003 einen Bericht auf der Grundlage der heimlichen Aufnahmen Müllns ausgestrahlt, auf dem Tierquälereien zu sehen waren. Covance ging daraufhin in die Offensive und bekam Recht: Das Landgericht Münster hat die Verbreitung der Aufnahmen verboten, weil es sich um einen Eingriff in den Gewerbebetrieb und ins Persönlichkeitsrecht handele.

Dagegen urteilte jetzt das OLG, die Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Informationen sei nicht nur zulässig, wenn besonders grobe Verstöße offen gelegt würden. Der vorsitzende Richter, Reinhard Baur, erklärte, dass auch „Fehlentwicklungen und Missstände unterhalb des rechtswidrigen Handelns“ von einem berechtigten öffentlichen Interesse sei. Dies gestanden die Richter dem Journalisten und der Aktivistin zu, nicht aber dem Verein aus Hamburg, der „in der Vergangenheit die Grenzen des geistigen Meinungskampfes nicht ausreichend gewährleistet“ habe.

Das bedeutet den ersten Sieg der Tierschützer über die Interessen der Firma Covance: Die überstand zahlreiche Prozesse schadlos, während die Gegner bislang kein Verfahren vor Gericht gewinnen konnten. So stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein und das Land scheiterte mit dem Versuch, Videokameras in den Laborräumen zu installieren.

Vor einer Woche hatte dann die Aktion „Menschen für Tierrechte“ Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) Listen mit 20.000 Unterschriften gegen Tierversuche übergeben. NAW