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Meier-Müller-Licht? Geht nicht!
Entscheidung des Tages: Das Verfassungsgericht befasst sich mit der Klage einer verheirateten Frau, die „Thalheim-Kunz-Hallstein“ heißen möchte. Das Standesamt wollte den Namen nicht akzeptieren. Zu Recht?
35,4 Prozent Nein! Die Klägerin hat ein Recht darauf, diesen Namen zu tragen.
64,6 Prozent Das Standesamt hat recht. Dreifachnamen – wo soll noch das hinführen?
Exklusiv auf taz.de: Geldgeschäfte per Mobiltelefon: Das Handy als Entwicklungshelfer.
Leserkommentar des Tages: Zum Text „Hälfte der ‚Pirate-Bay‘-Klage fallengelassen: Piraten blamieren die Ankläger“ meint taz.de-User „Ragism“: „Ein ganz typischer Fall! In ganz Europa versuchen intellektuell benachteiligte Politiker und ihre Handlanger, die veralteten Urheberrechtsgesetze mit aller Härte zu verteidigen und ‚Raubkopierer‘ härter zu bestrafen als Vergewaltiger.“