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Archiv-Artikel

Zur Kasse, bitte

Stichtag 1. 1. 2004: Die meisten Neuregelungen der Gesundheitsreform kommen die Versicherten teuer

Von UWI

BERLIN taz ■ Die Gesundheitsreform, die zum kommenden Jahr in Kraft treten soll, enthält viele Dutzend Einzelpunkte, die teils Ärzte, teils Apotheker, teils die Preisgestaltung von Arzneimitteln betreffen: Ärzte bekommen ein neues Vergütungssystem, Apotheker dürfen drei Filialen betreiben, patentgeschützte Arzneimittel, die keinen neuen Nutzen bringen, dürfen nicht mehr beliebig teuer sein.

Durch Erhöhung der Tabaksteuer um 1 Euro pro Schachtel sollen familienpolitische Leistungen erstmals steuerfinanziert werden. Die größten Veränderungen jedoch kommen auf die Versicherten zu: Sie werden vor allem zur Kasse gebeten.

– Es entfallen komplett: Sterbegeld, Entbindungsgeld, Sterilisation sowie Taxifahrten zur ambulanten Behandlung (Ausnahme: Dialysepatienten zum Beispiel).

– Zuzahlung für Brillen gibt’s nur noch für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sowie schwer sehbeeinträchtigte Versicherte. Bei der künstlichen Befruchtung werden die Zahl der Versuche und die Altersgrenze eingeschränkt.

 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen selbst bezahlt werden. Es soll jedoch ein Dutzend Ausnahmen definiert werden: Aspirin bei Krebs etwa.

 Für alle medizinischen Leistungen sollen 10 Prozent zugezahlt werden, maximal pro Leistung jedoch 10 Euro. Das heißt: 10 Euro pro Tag im Krankenhaus (bis 28 Tage), 10 Euro maximal für jedes Arzneimittel, 10 Euro pro Quartal und Arztbesuch ohne Überweisung. Für Kinder muss nichts bezahlt werden. Die Gesamtbelastung soll jedoch 2 Prozent des Bruttoeinkommens nicht übersteigen, bei chronisch Kranken 1 Prozent. Bei Sozialhilfeempfängern wird der Regelsatz des Haushaltsvorstands zugrunde gelegt: Das läuft auf eine Belastung von etwa 6 Euro im Monat hinaus. UWI