: Kita-Platz per Eilverfahren
Vor dem Verwaltungsgericht haben zwei Eltern jetzt erkämpft, dass ihre Kinder einen Kita-Platz erhalten. Das Verwaltungsgericht hatte per Eilverfahren entschieden, dass zwei Anträgen auf einen Kita-Gutschein mit sofortiger Wirkung von der Bildungsbehörde entsprochen werden müssen. Die Behörde will dagegen jetzt vor dem Oberlandesgericht vorgehen.
Die betroffenen Kinder waren zuvor bereits bei einer Tagesmutter in Tagespflege und sollten nun in eine Kindertagesstätte zur Betreuung wechseln. Das gericht wertete dies als „Fall einer Fortsetzung der Förderung bei Berufstätigkeit beider Sorgeberechtigter“ und stufte den Fall im Gegensatz zur Behörde so hoch, dass die Bewilligung des Gutscheins erforderlich sei.
Die Bildungsbehörde schätzt, dass es mehrere hundert vergleichbare Fälle gibt und fürchtet eine Prozesslawine. Von daher ist man mit der Urteilsbegründung auch nicht einverstanden: „Das zu Grunde liegende Gesetz wurde nicht ausreichend gewürdigt“, sagte Behördensprecher Alexander Luckow dem Abendblatt, daher werde die Behörde den weiteren Rechtsweg beschreiten. Sorgen muss sich die Lange-Behörde aber eigentlich noch gar nicht machen: Bislang liegen dem Gericht keine weiteren Anträge auf Eilverfahren vor. TAZ