Juniorprofessur nach Länderart

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt Juniorprofessur für verfassungswidrig. Bund hat die Kompetenz der Länder beschnitten. Bundesbildungsministerin Buhlmahn kündigt Novelle an

KARLSRUHE afp/taz ■ Deutschlands Juniorprofessoren erwarten unsichere Zeiten. Gestern hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Gesetz zur Juniorprofessur für nichtig erklärt. Der Bund dürfe den Ländern nicht vorschreiben, die Habilitation durch die schnellere Juniorprofessur zu ersetzen, befanden die Karlsruher Richter. Damit gaben sie einer Klage Bayerns, Sachsens und Thüringens Recht.

Mit ihrer Novelle aus dem Jahr 2002 habe Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) gegen die Rechte der Länder verstoßen, befand das Gericht: Den Ländern müsse „ein eigener Bereich politischer Gestaltung von substanziellem Gewicht bleiben“.

Dieses Urteil stärkt die Position der Länder. Künftig können sie ohne allzu präzise Vorschriften aus Berlin ihre Hochschulen reformieren. Zwar haben die meisten Länder die Juniorprofessur bereits in ihrem Hochschulrecht verankert. Doch nicht alle unterstützen diesen Schritt. Bayern, Sachsen und Thüringen möchten selbst bestimmen, wie sie Professoren ausbilden.

Bildungsministerin Bulmahn will nun „zügig ein neues Hochschulrahmengesetz auf den Weg bringen“. Auch Bayerns Wissenschaftsminister Thomas Goppel (CSU) plädierte für eine rasche Regelung – im Sinne der rund 1.000 Juniorprofessoren, die schon jetzt an deutschen Hochschulen lehren. Sie dürfen bereits mit Anfang dreißig eigenständig forschen, statt lange Jahre in eine Habilitationsschrift zu investieren. Bei einem veränderten Rahmengesetz aber müssen sie um ihre Karriere bangen. Denn noch gilt an vielen Unis die Habilitation als Königsweg zu akademischen Würden.

Unterdessen fordert die FDP den Rücktritt Bulmahns. Sie trage die Verantwortung dafür, dass ein zentrales Anliegen ihrer Politik gescheitert sei, erklärte die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung, Ulrike Flach (FDP). Die Bildungsministerin wies das zurück: Das Urteil habe nicht die Juniorprofessur an sich in Frage gestellt. Nun sei es wichtig, „dass die Länder den eingeleiteten Reformprozess nicht blockieren.“ COS

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