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Archiv-Artikel

Ver.di darf Gehalt nicht stunden

DÜSSELDORF dpa ■ Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di ist mit geplanten „Zwangsdarlehen“ von Mitarbeitergehältern vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht gescheitert. Die Richter sahen den Grundsatz der Lohngleichheit verletzt, weil Teilzeitmitarbeiter von der Gehaltsstundung ausgenommen werden sollten. Ver.di hatte mit dem Gesamtbetriebsrat vereinbart, wegen der Finanzmisere der Gewerkschaft drei Jahre lang fünf Prozent der Gehälter der 4.500 Mitarbeiter einzubehalten. Diese sollten verzinst und später ausgezahlt werden. Zudem soll die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich um fünf Prozent gesenkt werden. Grundsätzlich sei eine solche Vereinbarung zulässig, teilte das Arbeitsgericht mit. Es sei aber nicht gerechtfertigt, den Teilzeitmitarbeitern die Bezüge relativ zu erhöhen, während die anderen Einbußen hinnehmen müssten (Az. 14 Ca 3413/04).