Polizei hilft auch Zeugen

Betr.: „Trauma vom Zusehen“, taz bremen vom 16./17. August 2003

Der Aussage des Christian Pfeiffer muss ich als Leiter der Kriminalabteilung für Gewaltdelikte des LKA Bremen widersprechen. Gerade die Polizei Bremen hat auf die Betreuung traumatisierter Menschen (Opfer, ZeugInnen und auch andere) einen besonderen Schwerpunkt gelegt, wie beispielsweise die letzte Busentführung gezeigt hat. Das in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und andere Institutionen unter dem Begriff „Krisenintervention“ u.a. von mir mit erarbeitete Konzept unterscheidet nicht zwischen Opfern, ZeugInnen und anderen wie auch immer Betroffenen. Anzumerken wäre, dass diese Differenzierung in der Praxis ohnehin so trennscharf nicht durchzuführen ist, da das Opfer im Regelfall auch Zeugeneigenschaft hat. Darüber hinaus können auch an Einsätzen beteiligte Angehörige von Polizei, Feuerwehr, THW usw. bei Bedarf in die Betreuung genommen werden. Festzustellen ist aber, dass nur geholfen werden kann, wenn dies vom Betroffenen auch gewünscht wird. Dies war im vorliegenden Beispiel trotz Angebot der Polizei nicht der Fall. Gerne möchte ich hier den Opfernotruf des LKA Bremen in Erinnerung bringen. Unter ☎ 0800/280 01 10 kann in solchen Bedarfsfällen rund um die Uhr angerufen werden. W. Weber, Polizei Bremen, K3