Tauziehen um Hartz-Prozesse

Noch ist unklar, ob die erwartete Flut von Klagen nach Hartz IV vorm Sozialgericht oder im Verwaltungsgericht landet. Zwischen beiden geht es um die Vormachtstellung

bremen taz ■ Eine Klageflut kommt ab Januar auf die Gerichte zu. Als Folge der Hartz-Reformen erwartet der SPD-Justizpolitiker Wolfgang Grotheer nächstes Jahr bis zu 400 Verfahren. Nun müsse der Gesetzgeber die Zuständigkeit schnell eindeutig entscheiden, fordert Grotheer. Das Sozialgericht stehe für diese Aufgabe bereit – bei personeller Verstärkung. Unterdessen betont der Präsident des Bremer Verwaltungsgerichts, Viggo Eiberle-Herm: „Wir haben in diesem Bereich bislang gut und zügig gearbeitet. Wir würden das gerne weiter tun.“ Im Justizressort ist die Entscheidung über die Zuständigkeit derzeit noch offen.

Zwar war während des Gesetzgebungsverfahrens mal das eine, mal das andere Gericht in der Diskussion – aber am Ende im Vermittlungsausschuss des Bundesrats fielen die Würfel für die Sozialgerichte. Sie sollen im Streit über die Sozialhilfeansprüche arbeitsfähiger Kläger – das Arbeitslosengeld II – entscheiden. Es sei denn, ein Land befasst damit ausdrücklich die Verwaltungsgerichte.

„Für das Verwaltungsgericht spricht, dass es gut und zügig arbeitet“, räsonniert Staatsrat Mäurer. Da es ums Geld gehe, erwarte er viele Eilanträge – die das Verwaltungsgericht erfahrungsgemäß bewältigen könne. „Aber Bremen wird für seine Entscheidung sicher auch nach Niedersachsen gucken“ – wo die Länder ein gemeinsames Landessozialgericht haben. „Da gibt es aber noch keine Entscheidung.“

Ob in Bremen die Tendenz zum Sozialgericht geht – das wird sich wohl auch an Personalfragen entscheiden. Das Sozialgericht nämlich ist in Argumentationsnöten, seit ihm eine Sachverständigenkommission vor rund zwei Jahren schlechte Noten ausstellte: Die Prozesse dauerten zu lang. Die Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht dagegen lag unter dem Bundesdurchschnitt.

Am 25. August wird der Rechtsausschuss der Bürgerschaft den Streit beraten. Schon winkt SPD-Mann Grotheer mit einer Lösung: Kurzfristig könne eine „Öffnungsklausel“ die Fälle ans Verwaltungsgericht bringen – und das Sozialgericht entlasten. Mittelfristig sei eine Zusammenlegung beider Gerichte mit dem Finanzgericht „eine realistische Perspektive“ – trotz DGB-Protesten. ede