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Archiv-Artikel

Widerstand gegen Gebühren schwindet

Auch die Gegner von Studiengebühren stehen jetzt auf „schwankendem Boden“, nachdem das Verfassungsgericht schon Juniorprofessuren verurteilt hat. SPD will Studienkonten in die Debatte bringen. CDU sieht „zu viele Fehler bei Frau Bulmahn“

VON ANNA LEHMANN

Die Gegner von Studiengebühren sind heftigem Gegenwind ausgesetzt. „Ich kann nicht ausschließen, dass das Verbot kippt“, sagte der SPD-Bildungsexperte Jörg Tauss der taz. Tauss ist einer der loyalsten Kämpfer gegen Gebühren an der Seite von Wissenschaftsministerin Edelgard Bulmahn, die Gebühren strikt ablehnt. „Unser Lager wackelt nicht“, sagte Tauss. Doch falls das Verfassungsgericht entschiede, dass die Länder über Studiengebühren selbst entscheiden dürften, müsste neu verhandelt werden, räumte er ein. Für diesen Fall wolle die SPD Studienkonten in die Debatte bringen.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter über die Klage von fünf unionsgeführten Ländern gegen ein allgemeines Gebührenverbot wird zum Ende des Jahres erwartet. „Herr Tauss kämpft auf verlorenem Posten. Wir gehen davon aus, dass das Verbot kippt“, hieß es aus dem Büro der CDU-Bildungsexpertin Maria Böhmer. „Frau Bulmahn hat den Fehler begangen, zu viele Details in das Rahmengesetz einzubauen.“ Damit habe sie letztendlich eine Öffnung provoziert.

Erst in der vergangenen Woche hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelungs-Kompetenzen des Bundes beschnitten. Die bundesweite Einführung von Juniorprofessuren wurde für verfassungswidrig erklärt, da sie den Entscheidungsspielraum der Länder zu stark eingrenze. Die Juniorprofessur wurde 2002 als Novellierung ins Hochschulrahmengesetz eingefügt, genau wie das allgemeine Verbot von Beiträgen für das Erststudium.

Der Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Juniorprofessur eine Vorentscheidung für Studiengebühren. In Absprache mit den übrigen Unionsländern erarbeitet Dräger derzeit ein bundesweites Finanzierungsmodell für Studiengebühren, das im Herbst vorgestellt werden soll. „Mit 1.000 Euro im Jahr“ müssten die Studenten dann rechnen, sagte der Hamburger Wissenschaftssenator. Nach diesen Plänen sollen die Studenten etwa fünf Jahre lang (Regelstudienzeit plus Zusatzsemester) von Banken Kredite zu günstigen Zinsen von etwa 4 bis 5 Prozent erhalten. Die Rückzahlung beginnt dann nach dem Start ins Berufsleben und ist abhängig vom Einkommen.

Am liebsten würde die CDU die Politik jedoch ganz aus der Entscheidung über Studienbeiträge raushalten. „Es sollte Sache der Hochschulen sein zu entscheiden, ob und wie viel Gebühren sie fordern wollen“, hieß es aus CDU-Kreisen. 500 Euro seien dabei sicher nur ein symbolischer Betrag. Wenn man tatsächlich Verbesserungen und Lenkungswirkung haben wolle, dann sei das mit Sicherheit viel zu wenig. In der gegenwärtigen Phase träfen sich jedoch die Positionen von CDU und Grünen.

Auch Grünen-Fraktionschefin Krista Sager dachte laut darüber nach, das Hochschulrahmengesetz bis auf „ganz wenige Punkte“ einzudampfen.

Von einer großen Koalition aus CDU, FDP, Grünen und SPD sprach die Aktionsgemeinschaft gegen Studiengebühren (ASG). Geschäftsführer Klemens Himpele sagte der taz: „Jetzt geben alle ihren Senf dazu und überbieten sich dabei, irgendwelche Modell vorzustellen.“ Auf der Ebene der Parteien werde es langsam eng.