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Im Konflikt um die Schließung der taz hamburg-Fotoredaktion hat der Betriebsrat gestern in der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen. Er hatte damit eigentlich durchsetzen wollen, dass die zum 1. August verfügte Stilllegung der Fotoredaktion und die Beurlaubung der Fotoredakteure Markus Scholz und Henning Scholz rückgängig gemacht würden, solange die Arbeit der betrieblichen Einigungsstelle zu dem Thema nicht abgeschlossen sei. Die Geschäftsführung beruft sich dagegen nun auf den so genannten Tendenzschutz, der in Medienunternehmen weitgehend Mitbestimmungsrechte außer Kraft setzt. In diesem Zusammenhang deutete der Arbeitsrichter an, dass er für den Betriebsrat keine Eilbedürftigkeit sieht, da die betroffenen Kollegen individuell Anträge auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung und Weiterbeschäftigung gestellt haben. Diese Eilanträge sind am Montag beim Arbeitsgericht eingereicht worden. Die verbliebene Redaktion versucht solange, sich fototechnisch allein durchzuschlagen. Diese Selbstversuche sind von zahlreichen Pannen gesäumt, für die eigentliche Arbeit bleibt deutlich weniger Zeit. Die Redaktion hofft auf eine baldige Rückkehr der beiden Fotografen.
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