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Archiv-Artikel

Wasserturm vor Gericht

Initiative klagt gegen Abweisung ihres Bürgerbegehrens gegen das geplante Hotel im Sternschanzenpark vor dem Verwaltungsgericht. Stadt soll Vertrag mit Investoren lösen

Die Bürgerinitiative „Wasserturm Sternschanze Hamburg – Auslösung, Instandsetzung, Erhalt“ ist entschlossen, sich nicht entmutigen zu lassen. Nach Auskunft der Vertrauensfrau Inga Di Mar hat die Initiative am 28. Juli beim Verwaltungsgericht geklagt: Das Bezirksamt Eimsbüttel habe ihr Bürgerbegehren gegen das Hotel im Wasserturm zu Unrecht abgewiesen.

Der Wasserturm war 1990 an den Investor Ernest-Joachim Storr verkauft worden. Pläne für ein Hotel, ein Studentenwohnheim und ein Imax-3D-Kino im Turm scheiterten. Im Frühjahr 2001 präsentierte Storr dann mit der Patrizia-Immobilien AG und Mövenpick zwei potente Partner für ein Revival des Hotel-Projekts. Die Drogenszene am Schanzenbahnhof war inzwischen verdrängt, die Pläne für die Erweiterung der benachbarten Messe waren konkret geworden.

Am 16. Dezember 2003 wurde der Vertrag über den Verkauf zweier weiterer städtischer Grundstücke an die Investoren beglaubigt. Sie werden für die Erschließung des Hotels und Parkplätze benötigt. Einen Tag davor hatte Di Mar die ersten 6.600 in Rekordzeit gesammelten Unterschriften für das Bürgerbegehren abgegeben. Es wendet sich „gegen den Verkauf öffentlicher Grünfläche des Sternschanzenparks und von Straßenflächen an den Investor zur Schaffung von Erschließungsbauwerken und privaten Stellplätzen als Voraussetzung für den Baubeginn des geplanten Luxus-Hotels im Wasserturm im Naherholungsgebiet“.

Das Bezirksamt erklärte das Bürgerbegehren für nicht zulässig: Ein Bürgerbegehren könne sich nur mit Themen befassen, die in der Kompetenz der Bezirksversammlung liegen. Letztere könne nicht über die Angelegenheiten von Privatleuten beschließen. Im Übrigen seien die Grundstücke von der Finanzbehörde verkauft worden, deren Handeln durch ein anlaufendes Bürgerbegehren nicht verzögert werden könne.

Di Mar hält diese Argumente für nicht stichhaltig: „Ich gehe davon aus, dass unsere Klage gegen die Abweisung des Bürgerbegehrens Erfolg haben wird, da es sich auch auf mögliche weitere Verkäufe bezieht.“ Sie behauptet, für die Auslösung, Instandsetzung und Erhaltung des Wasserturms jeweils elegante Lösungen gefunden zu haben. Di Mar: „Meine Konzepte setzen lediglich politischen Willen voraus und fordern der Stadt keine finanziellen Opfer ab.“Gernot Knödler

Um die Klage finanzieren zu können, bittet der Verein Wasserturm Sternschanze (www.vereinwasserturm.de) um Spenden auf das Konto 7777000 bei der GLS-Bank, BLZ 43060967, im Luna-Teeladen, Bornstraße 20 oder bei der Bäckerei Neumann, Grindelhof 9. Gegen die Hotelpläne engagiert sich im Übrigen auch das „Freie Netzwerk zum Erhalt des Schanzenparks“ (www.schanzenturm.de)