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„Räuberische Großaktionäre“

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger fordert mehr Schutz für Kleinaktionäre bei Übernahmen und die individuelle Offenlegung aller Bezüge von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern per Gesetz. Kritik an „Selbsternennung“

AUS FRANKFURT AM MAIN KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

Auf rund 600 Hauptversammlungen deutscher Kapitalgesellschaften waren die Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) 2003 präsent. Sitzfleisch war also gefragt; und Eloquenz. Schließlich galt es, die „Machenschaften erpresserischer oder räuberischer Großaktionäre“ notfalls auch vor den Gerichten zu bekämpfen. Und die SdK setzte sich auf den Hauptversammlungen vor allem der im Aktienindex DAX gelisteten Großunternehmen für die Einhaltung des seit gut zwei Jahren existierenden Corporate Governance Kodex (CGK) ein.

Der Kodex soll unter anderem die Informationspolitik der Vorstände regeln. Allerdings mit nur mäßigem Erfolg, wie SdK-Vorstandsmitglied Klaus Schneider gestern auf der Jahrespressekonferenz der Gemeinschaft in Frankfurt einräumte. Noch immer nämlich weigerten sich gut zwei Drittel der führenden Aktiengesellschaften in Deutschland, die Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder en detail offen zu legen. Die Bundesjustizministerin sei deshalb aufgefordert, umgehend eine entsprechende Gesetzesvorlage als Ergänzung zum CGK erarbeiten zu lassen, in der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder darauf verpflichtet werden, ihre gesamten Bezüge einzeln öffentlich zu machen.

Die Festlegung gesetzlicher Obergrenzen für Managergehälter hält die SdK dagegen für „wenig sinnvoll“. Allerdings müsse dafür gesorgt werden, dass die Aktionäre auf den Hauptversammlung über die Höhe der Vergütungen von Vorstandsmitgliedern entscheiden – und nicht wie bislang die Aufsichtsräte. Nur so könnten „Auswüchse“ wie bei Daimler oder der Deutschen Bank verhindert werden.

In diesem Zusammenhang kritisierte die SdK auch den „inzwischen überall üblichen Automatismus“ beim Wechsel von Vorstandsvorsitzenden in die Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften. Bei 16 von 30 Unternehmen des DAX 30 seien die Aufsichtsratsvorsitzenden ehemalige Vorstandssprecher. Das komme einer „faktischen Selbsternennung von Aufsichtsratsvorsitzenden“ gleich und sei eine „Entmachtung der Kapitaleigner“.

Ob die Kommission auch den „Machenschaften räuberischer Großaktionäre“ einen Riegel vorschieben wird, ist dagegen noch nicht entschieden. Die SdK wendet sich in diesem Zusammenhang insbesondere dagegen, dass freie Aktionäre bei Übernahmen über den Tisch gezogen werden: entweder durch unzulässige Absprachen zwischen potenziellen Übernehmern mit den Großaktionären des Übernahmekandidaten. Oder durch „Zwangsliquidationen“ zum Nachteil der Kleinaktionäre, deren Papiere danach nichts mehr wert seien.

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