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Archiv-Artikel

Kassen zu lax bei Betrug

Staatsanwälte fordern die Krankenkassen auf, trotz Rückzahlung durch Täter auf Strafanzeige zu bestehen

LÜNEBURG dpa ■ Im Kampf gegen Abrechnungsbetrüger müssen die Krankenkassen nach Meinung von Staatsanwälten konsequenter sein. Krankenkassen hätten nur noch wenig Interesse an einer Kooperation mit der Justiz, wenn die Betrüger den Schaden beglichen, kritisierten mehrere Staatsanwälte bei einer Fachtagung gestern in Lüneburg. Auch die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International forderte die Kassen auf, bei Betrug immer Strafanzeige zu erstatten. Korruption in allen Bereichen des Gesundheitswesens verursacht nach Schätzungen Schäden von mehreren Milliarden Euro jährlich.

Zuletzt wurde bekannt, dass im Fall eines Augenoptikers aus Wolfsburg, der 180.000 Euro an die Krankenkassen zurückgezahlt hatte, die Kassen auf rechtliche Schritte verzichtet hatten.

„Wir sagen, Korruptionssachverhalte gehören vor den Staatsanwalt. Da darf es keine Kulanzregelungen geben“, sagte die stellvertretende Vorsitzende von Transparency International Deutschland, Anke Martiny.

Die Krankenkassen versprechen sich eine Eindämmung des Chipkarten-Missbrauchs durch Patienten mit der Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte im Jahr 2006. „Ich setze meine Hoffnung darauf, dass sich damit das Problem erledigt hat“, so der Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes, Hans Jürgen Ahrens.