: Beistand versagt
GAL gibt keine Ruhe im Fall Kokou D. und stellt neue Senats-Anfragen zu Suizidversuchen in Abschiebehaft
Der Fall des Togolesen Kokou D., der trotz mehrerer Suizidversuche in Abschiebehaft keine psychologische Hilfe bekam, wirft aus Sicht der GAL-Opposition neue Fragen auf. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Katja Husen, hakt jetzt mit zwei weiteren Kleine Anfragen an den Senat nach. Der Abschiebegefangene hatte sich im Knast Holstenglacis eine Kugelschreibermine durch die Gurgel gestoßen. „Wieso alle Hilfesysteme versagt haben und ob die Hilfe aus ideologischen Gründen vorenthalten wurde“, so Husen gestern, „darum geht es in den Folgeanfragen.“
Wie berichtet hatte sich der Flüchtling, der in Santa Fu und später im Knast Holstenglacis einsaß, zwischen dem 4. und 10. März mehrmals schwere Selbstverletzungen zugefügt. Sein Anwalt kritisierte, dass D. trotz der Suizidversuche nicht psychiatrisch untersucht worden war. In seiner Antwort auf eine erste GAL-Anfrage hatte der Senat behauptet, es habe gar keine Selbstmordversuche D.‘s gegeben. Dabei ließ er offen, wann er eine Selbstverletzung als Suizidversuch wertet und erklärte nur: „Einen Kriterienkatalog gibt es nicht.“ Laut Senat sind suizidgefährdete Gefangene „regelmäßig zur Beobachtung auf gesonderten Stationen untergebracht“. Dort finde eine „intensive Betreuung“ durch die „psychiatrischen, psychologischen und ärztlichen Dienste statt“.
Husen fragt sich, wie es D. trotzdem gelang, sich selbst zu verstümmeln. Unter anderem will die Abgeordnete wissen, ob ihre Information zutreffe, dass D. am 4. März leblos und mit durch eine Rasierklinge zugefügten Schnittwunden in seiner Zelle aufgefunden, von der Anstaltsärztin aber dennoch als „flug- und reisetauglich“ eingestuft worden war. „Wenn ja“, fragt Husen, „warum wurde D. nicht unmittelbar aus der Haft entlassen und in eine psychiatrische Klinik eingeliefert?“ EVA WEIKERT