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Archiv-Artikel

IM MOTASSADEQ-PROZESS HAT BERLIN KEIN INTERESSE AN ZU VIEL US-HILFE Liefert bloß nichts Wichtiges!

Es ist erst mal nur eine Geste. Aber immerhin haben sich die USA zum Beginn des Hamburger Prozesses gegen den vermeintlichen Terrorhelfer Mounir al-Motassadeq doch noch gemeldet. Das Gericht könne zwar nicht die von die USA festgehaltenen Islamisten Ramsi Binalshibh und Chalid Scheich Mohammed persönlich vernehmen. Es wird aber Zusammenfassungen von Zeugenaussagen erhalten – soweit sie von den USA nicht als „vertraulich“ eingestuft werden.

Für Justizministerin Brigitte Zypries, die massiv um diese US-Erklärung gebeten hatte, war die gestrige Ankündigung eigentlich am wichtigsten. So konnte sie der deutschen Öffentlichkeit zweierlei zeigen: dass sie (und die Bundesregierung) in Übersee durchaus ernst genommen werden und dass die Bundesregierung alles tut, um Generalbundesanwalt Kay Nehm zu unterstützen. Es soll nicht so aussehen, als stehe die Regierung Däumchen drehend daneben, wenn ihr oberster Ankläger sich die nächste Niederlage abholt.

Objektiv betrachtet hat die Bundesregierung aber kein Interesse, dass die USA noch substanzielle Informationen liefern. Denn dann müsste sich das Hamburger Oberlandesgericht tatsächlich ernsthaft mit der Frage auseinander setzen, wie die Verhöre von Binalshibh und Scheich Mohammed geführt wurden – ob die beiden gefoltert wurden oder nicht. Doch wie sähe es aus, wenn ein deutsches Gericht die von den USA nach langem Drängen gelieferten Informationen missachtet und gleichzeitig einen Folterverdacht gegen die USA erhebt? Das könnte nun wirklich zu ernsthaften diplomatischen Verstimmungen führen.

Vermutlich genügt es Zypries völlig, wenn die USA nur ein paar nebensächliche Informationen freigeben. Das Gericht kann diese dann als irrelevant einstufen und die Folterfrage offen lassen. Dass am Ende ein Freispruch oder eine milde Verurteilung für Motassadeq herauskommt, muss Zypries nicht stören. Die Prügel dafür bekommt ja nicht sie, sondern Generalbundesanwalt Nehm, dessen Indizienkonstrukt eben nicht gerichtsfest war. CHRISTIAN RATH