Neonazi-Demo erlaubt

Bundesverfassungsgericht gibt trotz zweier vorheriger Verbote grünes Licht für Neonazi-Aufmarsch in Nürnberg

NÜRNBERG/KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht hat einen Neonazi-Aufmarsch an diesem Samstag in Nürnberg in letzter Minute unter Auflagen erlaubt. Zwei Vorinstanzen hatten die Demonstration verboten. Die Karlsruher Richter entschieden am Freitag, durch die Versammlung am Jahrestag des letzten NS-Reichsparteitags vor 65 Jahren dürften keine Erinnerungen an die damaligen Aufmärsche wachgerufen werden. Das Gericht untersagte deshalb einen Demonstrationszug entlang der früheren Reichsparteitags-Marschroute. Die Stadt Nürnberg und zahlreiche gesellschaftliche Gruppierungen haben eine Gegendemonstration angekündigt.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Neonazi-Aufmarsch zuvor in zweiter Instanz verboten. Zur Begründung erklärten die Richter, mit der Marschroute zum ehemaligen Reichsparteitagsgelände und mit dem Termin knüpften die Veranstalter an die Tradition von Hitlers NSDAP an. Deren letzter Parteitag fand am 6. September 1938 statt. Das Gericht erklärte, die Veranstaltung bezwecke die Verherrlichung des Nationalsozialismus und schädige das Ansehen der Bundesrepublik.