: Wallraff: Stasi-Akten bitte nicht glauben
Anwalt des Schriftstellers wirft Behördenchefin Birthler Einseitigkeit und bewusste Falschdarstellung vor
KÖLN taz ■ Günter Wallraff hat erneut die gegen ihn erhobenen Stasi-Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Vor Journalisten in Köln räumte er gestern zwar „Naivität und Leichtfertigkeit“ ein, betonte jedoch, bei seinen Kontakten zu Offiziellen der DDR niemals irgendwelche Verpflichtungen eingegangen zu sein. Anders lautenden Stasi-Akten dürfe kein Glauben geschenkt werden, da sie voll seien von „Ungereimtheiten, Namensverwechslungen, Zuordnungsfehlern und schlichten Falschinformationen“.
Auch Wallraffs Anwalt Helmuth Jipp betonte, die Behauptung, sein Mandant sei IM gewesen, sei „falsch und rechtlich unzulässig“. Er werde gegen die Bild-Zeitung vorgehen, die dies trotz einer einstweiligen Anordnung des Landgerichts Hamburg erneut behauptet habe. Zudem warf Jipp der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, bewusste Falschdarstellung und Verletzung ihrer Neutralität vor. So bedeute die Einstufung Wallraffs als „A-Quelle“ in den Stasi-Unterlagen nicht, wie von ihr behauptet, dass dieser andere abgeschöpft habe, sondern dass er abgeschöpft wurde, also das Gegenteil.
Birthler wies indes den Vorwurf der bewussten Falschdarstellung über eine IM-Tätigkeit Wallraffs energisch zurück. Ihre Behörde halte die Einschätzung aufrecht, dass Wallraff als IM erfasst war und dass es ernst zu nehmende Hinweise auf eine aktive Stasi-Tätigkeit für die Jahre 1968 bis 1971 gibt.
PASCAL BEUCKER
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