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Archiv-Artikel

Kampfhundeverordnung Pekinesen statt Pittbulls

In einem haben die Kampfhundebesitzer Recht, die gerichtlich gegen die Hundeverordnung vorgegangen sind: Wer einen Schäferhund oder Dobermann hat, ist privilegiert, weil er diesen ohne Genehmigung und Leine ausführen darf. Nur die sich daraus ergebende Forderung ist falsch: Statt gegen den Genehmigungs- und Maulkorbzwang vorzugehen, sollte dieser auch für andere Hunde wie beispielsweise Schäferhunde eingeführt werden. Denn es stimmt, dass nicht nur Kampfhunde gefährlich sind.

Kommentar von ELKE SPANNER

Und es stimmt auch, dass das eigentliche Problem die Besitzer dieser Hunde sind. Nur: Es ist einfacher, Hunden einen Maulkorb umzuhängen, als sämtliche Hundehalter zu verantwortungsvollen Menschen umerziehen zu wollen. Männer, die sich Respekt nur durch einen scharfen Hund an der Leine erkaufen können, werden nicht ohne weiteres bereit sein, sich statt des abgerichteten Kampfhundes einen Pekinesen zuzulegen. Sie hängen ihrem Tier auch nicht freiwillig einen Maulkorb um, denn das sieht tatsächlich extrem uncool aus. Und solange man auf ihre Einsicht nicht hoffen kann, muss man eben zu anderen Maßnahmen greifen. Dem Leinen- und Maulkorbzwang beispielsweise.

Im Übrigen können sich Kampfhundehalter kaum darüber beklagen, der ständigen Kontrolle zu unterliegen. Schön wär‘s – für alle, die nicht ein solches Tier haben. Die Realität aber ist eine andere: Seit die Aufregung um den Tod des kleinen Wilhelmsburger Jungen abgeklungen ist, ist auf Hamburgs Straßen kaum ein Hund mehr mit Maulkorb zu sehen.