Steuern sparen

Eigentumswohnung an die eigenen Kinder vermieten. Verschiedene Steuersparmodelle vom Profi prüfen lassen

Eltern, die ihre Eigentumswohnung an ihre Kinder vermieten, können Steuern sparen. Voraussetzung ist jedoch ein eindeutiger und wirksamer schriftlicher Mietvertrag. Der Verband der Privaten Bausparkassen weist darauf hin, dass das Mietverhältnis genauso gestaltet sein muss, als wenn ein Fremder einziehen würde. Das heißt, die Höhe der Mietzahlungen, die Kaltmiete, die Nebenkosten, die Zahlungsweise und die Kündigungsfrist müssen im Vertrag aufgeführt sein und diese Vereinbarungen auch eingehalten werden.

Eltern haben die Möglichkeit, ihrem Kind für das Bewohnen der Eigentumswohnung eine Vorzugsmiete zu berechnen. Liegt die Nettokaltmiete bei mindestens 50 Prozent des Marktniveaus und werden alle üblichen umlagefähigen Betriebskosten verlangt, können die Eltern die Werbungskosten (Schuldzinsen, Grundsteuer, Verwaltungskosten) inklusive Abschreibungen in voller Höhe von der Vorzugsmiete abziehen. Sind die Werbungskosten höher als die Mieteinnahmen, kann der Verlust steuermindernd geltend gemacht werden.

Beträgt die Wohnungsmiete weniger als die Hälfte der üblichen Marktmiete, können Eltern Werbungskosten nur anteilig von der Steuer absetzen. Der Verband der Privaten Bausparkassen rät deshalb, mindestens 55 bis 60 Prozent der Marktmiete festzusetzen, um bei steigendem Mietniveau nicht unter die 50-Prozent-Grenze zu fallen.

Wird die Wohnung dem Nachwuchs kostenlos überlassen, entfallen die steuerlichen Vorteile aus Vermietung und Verpachtung. Und auch die Kreditzinsen und Nebenkosten können nicht steuerlich abgesetzt werden. Aber es bestünde die Möglichkeit, die Eigenheimzulage zu bekommen. Vorausgesetzt, die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze wird eingehalten und mindestens ein Ehepartner hat seinen Anspruch auf die Förderung noch nicht verbraucht.

Ausschlaggebend für die Ermittlung des Einkommens ist nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern der Gesamtbetrag der Einkünfte der letzten zwei Jahre. Jedes Kind, für das die Eltern Kindergeld und einen Kinderfreibetrag erhalten, erhöht die Grenze. Um zu errechnen, welches Modell sich lohnt, empfiehlt der Verband der Privaten Bausparkasen, auf jeden Fall vorher einen Steuerberater zu konsultieren. Eine Eigentumswohnung rechnet sich auch später, wenn die eigenen Kinder aus der Immobilie ausziehen. Schließlich können die Eltern das Domizil dann vermieten und mit den Einnahmen ihre Rente aufbessern. NP