in kürze SCHUFTENDER BEAMTER : Keine Nachzahlung
Ein Beamter, der irrtümlich über die Soll-Dienstzeit hinaus zu viel gearbeitet hat, bekommt grundsätzlich keinen Geldausgleich. Das entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem gestrigen Beschluss. Ein Geldausgleich für zu viel Arbeit sei in derartigen Fällen gesetzlich nicht vorgesehen (Az.: 10 A 10906/04.OVG). (dpa)