: Frist für Israels Mauerbau
Oberstes Gericht Israels fordert von der Regierung Stellungnahme zum Verlauf der Sperranlage
JERUSALEM ap/afp ■ Der Oberste Gerichtshof Israels hat der Regierung eine 30-Tage-Frist für eine Stellungnahme zum IGH-Urteil über die Grenzanlage zum Westjordanland gesetzt. In einem Bericht an Premier Ariel Scharon warnte Generalstaatsanwalt Menachem Masus vor möglichen internationalen Sanktionen, sollte die Regierung das Rechtsgutachten einfach ignorieren. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hatte Anfang Juli die Sperranlage für völkerrechtswidrig erklärt.
Der IGH hatte Israel zum Abriss von Teilen der Sperranlage aufgefordert, die sich auf palästinensischem Gebiet befinden. Später rief die UN-Vollversammlung Israel auf, dem IGH-Urteil zu folgen. Auch das Oberste Gericht hatte am 30. Juni gefordert, den Verlauf der Anlage in Teilen zu ändern, den Bau der insgesamt 680 Kilometer langen Mauer aber nicht grundsätzlich infrage gestellt. Masus habe der Regierung nun geraten, den Verlauf des Sperrwalls abzuändern, so dass er nicht in das Westjordanland hineinschneide, berichtet Haaretz. Er forderte „große Anstrengungen zu unternehmen“, um damit die „Spannungen auf internationalem juristischen Feld“ zu entschärfen.