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Archiv-Artikel

Neelmeyer-Bank verklagt

Bank warnte nicht vor Risiken der Geldanlage. Kläger will sein Geld zurück

Von kawe

Bremen taz ■ Wegen vorgeblich fehlerhafter Beratung hat ein 85-jähriger Bremer Rentner über seinen Anwalt Peter Hahn eine Klage gegen das Bremer Bankhaus Neelmeyer eingereicht. Der Mann hatte im Juni 2000 auf den Rat des Bankhauses hin Argentinien-Anleihen im Wert von 110.000 Euro gekauft. Als Anlageziel gab der Rentner Altersvorsorge und Erzielung laufender zusätzlicher Einnahmen an. Auf die damals schon prekäre politische und wirtschaftliche Lage Argentiniens sei er von dem Bankmitarbeiter nicht hingewiesen worden. Auch nachträglich habe die Bank trotz entsprechender Warnungen aus Bankenkreisen keine Verkaufsempfehlung erteilt. Zwischenzeitlich sind die Argentinien-Anleihen wertlos verfallen und der Anleger hat einen Totalverlust erlitten.

Im Juli hatte Hahns Kanzlei beim Landgericht Münster ein Urteil gegen die Sparkasse Steinfurth erstritten. Das Gericht sprach einem Erwerber Argentinischer Staatsanleihen damals wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadenersatz zu. kawe