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Archiv-Artikel

Klage wegen Gerling

Rotter Rechtsanwälte klagen gegen die Commerzbank wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Genussschein

Wegen „fehlerhafter Anlageberatung“ hat die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte im September Schadenersatzklage gegen die Commerzbank AG beim Landgericht Frankfurt/Main eingereicht. Grund sei eine Falschberatung „im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Genussscheins des Gerling-Konzerns“.

Der Genussschein sei der Anlegerin im Februar 2002 „als sichere Anlageform“ empfohlen worden, obwohl „ein erheblicher Kapitalverlust bei Endfälligkeit zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgeschlossen werden konnte“. Im Juni 2003 sei den Genussscheininhabern lediglich „ein gekürzter Zinsbetrag sowie zirka 50 Prozent des eingesetzten Kapitals zurückgezahlt“ worden. Diese Vorgehensweise habe zwar den Genussscheinbedingungen entsprochen. Darüber war „die Anlegerin bei Erwerb des Wertpapiers von der Commerzbank AG allerdings nicht aufgeklärt worden“, so Anwalt Bernd Jochem von der Kanzlei in Grünwald bei München. Ein Anlageberater müsse einen Kunden über „alle Umstände des ins Auge gefassten Anlageobjekts umfassend aufklären“. TAZ

www.rotter-rechtsanwaelte.de