: Polizei soll härter durchgreifen
Geht es nach dem CDU-Senat, bekommt Hamburg das schärfste Polizeigesetz der Republik. Mit neuen Waffen und erweiterten Befugnissen für die Ordnungshüter soll die Innere Sicherheit verbessert werden. Und die SPD-Opposition will mitmachen
Von Marco Carini
Sie haben sich viel vorgenommen: „Maßstäbe für neue Sicherheitsstandards in Deutschland“ will die CDU mit dem „schärfsten Polizeigesetz der Republik“ setzen. Das beschloss die Fraktion der Hamburger Christdemokraten am Sonnabend auf ihrer Klausurtagung im Zollenspieker Fährhaus. Noch im September soll Innenenator Udo Nagel demnach ein entsprechendes Gesetzeswerk vorlegen, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll. Da zwischen „Fraktion und Senat komplette Einigkeit“ bestehe, so CDU-Innenexperte Christoph Ahlhaus, soll die geplante Novelle die Handschrift der gestern präsentierten „Eckpunkte“ tragen.
Danach soll es der Polizei in Zukunft möglich sein, Personen mit einem bis zu zwölfmonatigen Aufenthaltsverbot für die Hansestadt oder Teile davon zu belegen, wenn sie die Annahme begründen kann, dass die Betroffenen eine Straftat begehen könnten. Auch sollen Verdächtige mit richterlicher Anordnung bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden können.
Der verstärkte Video-Einsatz an Kriminalitätsschwerpunkten und „verdachtsunabhängige Personenkontrollen“ sollen der Polizei neue Überwachungsmöglichkeiten geben. Rasterfahndungen soll es zukünftig auch dann geben können, wenn eine Gefahr „nicht unmittelbar“ bevorsteht.
Zudem sollen Elektroschocker, mit denen die Polizei Personen außer Gefecht setzen kann, ins Waffenarsenal aufgenommen und, nicht zuletzt, der so genannte „finale Rettungsschuss“ gesetzlich abgesichert werden – die gezielte polizeiliche Tötung eines Menschen in einer Gefahrensituation. Verkehrskontrollen können nach der Gesetzesnovelle auf Video dokumentiert, Mittel zur elektronischen Erkennung von KFZ-Kennzeichen eingesetzt werden.
Das Eckpunktepapier, das sich wie ein Wunschzettel der Polizei liest, stellt nach Auffassung des Juristen Ahlhaus keinen „unzumutbaren Eingriff in Freiheitsrechte des Bürgers dar“. Was allerdings nicht so weit gehen dürfte, „dass der Datenschutzbeauftragte ,Hurra‘ schreien muss“, wenn er sich mit dem Entwurf befasst. Ahlhaus forderte die SPD-Opposition auf, „sich mit eigenen Vorschlägen an der Erstellung des Gesetzes zu beteiligen“ – die Hoffnung des CDU-Innenexperten, die Sozialdemokraten auf dem spiegelblanken Parkett der „Inneren Sicherheit“ wieder einmal vorführen zu können, ist kaum zu überhören.
Sein SPD-Gegenüber, Innenexperte Andreas Dressel, der „einen überparteilichen Konsens“ beim neuen Polizeirecht anmahnte, hielt sich bei der Kommentierung des Entwurfs merklich zurück: So würden verdachtsunabhängige Kontrollen „alle Hamburger unter einen Generalverdacht stellen“, und erst noch zu beweisen sei, ob ein zehn bis 14-tägiger Unterbindungsgewahrsam „tatsächlich notwendig“ ist. Vollmundiger die Kritik des Sprechers der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizisten, Thomas Wüppesahl: „Die Ausweitung der Eingriffsmöglichkeiten in Grundrechte unter Ausblendung des Datenschutzes“ sei unübersehbar.
Die SPD will jetzt eine Alternative zum CDU-Papier vorlegen. Dass die beiden Entwürfe von grundsätzlich verschiedener Natur sind, darf ausgeschlossen werden.