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Archiv-Artikel

Und die anderen?

Wenn es um Nahverkehr geht, haben ausländische Behinderte schlechte Karten. Doch wie steht es mit Museen, Kinos, Theatern und Schwimmbädern? Zahlen sie auch hier voll, während Deutsche Ermäßigungen bekommen? Die häufigsten Reaktionen auf die taz-Umfrage: „Gute Frage“, „Keine Ahnung“ und „Da muss ich mal bei den Kollegen nachhorchen“. Nach längerem Grübeln fanden die Befragten dann folgende Antworten:

In den Kinos der Multiplex-Kette UCI (u. a. Zoo-Palast) gibt es eine klare Regelung. Schwerbehinderte zahlen den vollen Preis, Begleitpersonen dürfen umsonst hinein – sofern im Behindertenausweis ein „B“ für Begleiter vermerkt ist. Ausländische Ausweise werden anerkannt, wenn eine Übersetzung vorhanden ist. Können die Mitarbeiter den Ausweis nicht lesen, muss auch der Begleiter den vollen Preis zahlen.

Beim Deutschen Theater gilt dasselbe Prinzip – allerdings dürfen die Mitarbeiter hier etwas kulanter sein. „Wenn es offensichtlich ist, dass die Person einen Begleiter benötigt, bekommt die zweite Person freien Eintritt – ausländischer Ausweis hin oder her“, so die Auskunft der Ticket-Hotline.

Im Konzerthaus am Gendarmenmarkt ist man sich nicht sicher: „Ausländische Behindertenausweise gelten eher nicht“, so die Antwort. Schließlich sei das „B“ für Begleiter nur in deutschen Ausweisen zu finden – und nur der Betreuer kann freien Eintritt bekommen.

Bei den Staatlichen Museen ist die Linie klar: „Selbstverständlich gelten ausländische Behindertenausweise.“ Die Logik, die dahinter steckt, leuchtet ein: „Behindert ist behindert – nur weil der Rollstuhlfahrer aus China kommt, kann er ja nicht plötzlich laufen.“

Die Berliner Bäderbetriebe sind gestern bis Redaktionsschluss eine Antwort schuldig geblieben. Offenbar dauert dort das Grübeln noch an. TAZ