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Archiv-Artikel

Erste polnische Zivilklage

Polin klagt wegen der durch den Zweiten Weltkrieg erlittenen Folgeschäden auf 6.000 Euro Schmerzensgeld

BERLIN dpa ■ Wegen der durch den Zweiten Weltkrieg erlittenen Folgeschäden klagt erstmals eine Polin gegen die Bundesrepublik. Ihr Rechtsanwalt Stefan Hambucha reichte gestern eine Schmerzensgeldklage über 6.000 Euro ein. Seine Mandantin sei Tochter eines inzwischen verstorbenen Auschwitz-Häftlings, der als gebrochener Mann aus dem KZ zurückgekehrt war. Der Zustand ihres Vaters habe Auswirkungen auf die Tochter gehabt, die gesundheitlich leide.

Er habe die Klage bewusst am 1. September eingelegt, da an diesem Tag vor 65 Jahren der Zweite Weltkrieg begann, sagte Hambucha. Er reagiere damit auf Forderungen der so genannten Preußischen Treuhand, die angebliche Eigentumsansprüche deutscher Vertriebener sammele. „Viele Polen fragen sich als Leidtragende des Kriegs, warum gerade sie noch einmal zahlen sollen, und wollen das nicht auf sich sitzen lassen“, sagte der aus Polen stammende deutsche Anwalt. Er begrüßte die Aussage von Bundeskanzler Schröder am 1. August in Warschau, wonach die Bundesrepublik individuellen Ansprüchen aus Vertriebenenkreisen entgegentreten und das auch vor internationalen Gerichten deutlich machen werde.