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Archiv-Artikel

Richter lehnen Aktienrechtler ab

HAMBURG dpa/taz ■ Die Anwälte des in der Mannesmann-Affäre angeklagten Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann haben dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel zufolge einen Rückschlag bei ihren Verteidigungsplänen erlitten. Das Düsseldorfer Landgericht habe ihre Anträge auf Anhörung von Sachverständigen als unzulässig zurückgewiesen, schreibt das Magazin in seiner jüngsten Ausgabe. Die Gutachter wie der Bochumer Aktienrechtler Uwe Hüffer hätten belegen sollen, dass die millionenschweren Abfindungszahlungen an das Mannesmann-Manager, die unter anderem dem damaligen Aufsichtsrat Ackermann zur Last gelegt werden, im Sinne des Aktienrechts angemessen gewesen seien. Doch den Richtern ist das offenbar egal: Es gehe bei dem Verfahren und der Frage der Angemessenheit der hohen Vergütung nicht um eine „Rechtsnorm des Gewohnheitsrechtes“ – also um die Frage, ob es alle so machen – sondern um ein Gesetz im formalen Sinne.