Militärgegner erhält kein Asyl

KLEVE taz ■ Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert scharf die näherrückende Abschiebung des kurdischen Kriegsdienstverweigerers Mehmet Cetiner aus dem Kreis Kleve. Am vergangenen Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage gegen seinen abgelehnten Asylantrag abgewiesen. Die Begründung: Cetiners politische Aktivitäten hätten keine „herausragende Stellung“. Eine Angst vor Verfolgung bei der Rückkehr in der Türkei sei daher nicht gerechtfertigt, entschied das Gericht.

Metin Cetiner ist 1996 vor dem Militärdienst mit Frau und Kind nach Deutschland geflüchtet. Er ist Mitglied des DFG-VK und seit Jahren in der Ortsgruppe Kleve engagiert (taz berichtete). Vor einem türkischen Konsulat hatte er im Jahr 2000 öffentlich die Abschaffung des türkischen Militärs gefordert. „Eine dem türkischen Staat gegenüber erklärte Kriegsdienstverweigerung ist eine sehr mutige wie auch politische Tat, die damit bereits einen Rechtsanspruch auf Asyl rechtfertigen sollte“, findet Felix Oekentorp, Sprecher der DFG-VK. Die Strafandrohung auf Kriegsdienstverweigerung liege nach türkischem Strafgesetzbuch bei bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug, wobei es ein Recht auf Ersatzdienst nicht gebe. „Diese Abschiebung ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte“, so Oekentorp.

Cetiners Anwalt Stephan Urbach will in Berufung gehen. „Ich hoffe, dass wir vor dem Oberverwaltungsgericht Münster noch eine Chance haben“. Urbach war mit viel Optimismus in das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegangen: Im Frühjahr war ein vergleichbarer Fall in Süddeutschland vom Verwaltungsgericht Freiburg positiv beschieden worden.

Wenn die Gerichte dem kurdischen Kriegsdienstverweigerer kein Asyl geben, will dies der evangelische Kirchenkreis Kleve tun: Pfarrerin Christa Wolters hat bereits im Juli angekündigt, die Familie Cetiner bei einer drohenden Abschiebung unter ihre Obhut zu nehmen. NAW