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Archiv-Artikel

Nur ein bisschen offenlegen

Der SPD-Abgeordnete Volker Kröning will nicht sagen, was exakt er als Anwalt nebenher verdient – und klagt

Von MNZ

Muss Volker Kröning, Bremens SPD-Bundestagsabgeordneter, öffentlich sagen, wie viel genau er nebenher als Anwalt verdient? Ja, sagt Bundestagspräsident Norbert Lammert. Doch Krönung weigert sich – und klagt deswegen vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Mit Drucksache 16 / 12194 hat Lammert kürzlich offiziell festgestellt, dass Kröning sowohl für 2006 als auch für 2007 gegen die zuvor reformierten Verhaltensregeln für Abgeordnete verstoßen habe. Weil er sich weigerte, die genauen Bruttobeträge der Einkünfte aus seinen einzelnen Mandaten offenzulegen. Er ist lediglich bereit zu sagen, dass er dabei 2006 maximal 3.500 Euro, 2007 nicht mehr als 7.000 Euro nebenher verdiente – jeweils pro Monat. Seine monatliche Abgeordnetenentschädigung beträgt derzeit 7.668 Euro.

Was von ihm gefordert werde, entziehe den freien Berufen „jede Grundlage“, so Kröning. Schließlich beruhe seine Arbeit als Anwalt „im Kern auf dem Recht und der Pflicht zur Verschwiegenheit“. Damit „unverträglich“ sei jede Nennung von Mandatsverhältnissen sowie der dazugehörigen Honorare. Eine ähnliche Position vertritt auch Ex-Innenminister Otto Schily (SPD), ebenfalls Anwalt. Kröning ist nur bereit, seine Gesamteinkünfte anzugeben. Nach eigenen Angaben übernimmt er nur etwa fünf – dafür teils längere andauernde – Mandate pro Jahr.

Kröning ist seit 1979 als Anwalt zugelassen. Im gleichen Jahr ging er in die Politik. Und als er 1994 in den Bundestag gewählt wurde, entschied er sich, parallel dazu auch in eine großen Anwaltssozietät einzusteigen. Von der trennte er sich nach der letzten Bundestagswahl; seither ist er als Einzelanwalt niedergelassen. Als solcher gelten für ihn hinsichtlich der Offenlegung von Nebeneinkünften jedoch andere Maßstäbe als für Sozietäten. Die ganzen Verhaltensregeln „strotzten“ vor Unschlüssigkeit, sagt Kröning dazu. Er gedenke jedenfalls nicht, von seiner Rechtsauffassung abzurücken, ließ er wissen. Ob er das muss, entscheiden die RichterInnen in Leizpig – aber wohl erst, wenn Volker Kröning gar nicht mehr im Bundestag sitzt. MNZ