: Neue Beweise im Bikker-Prozess
HAGEN ap ■ Im Mordprozess gegen das frühere Mitglied der Waffen-SS, Herbertus Bikker, vor dem Landgericht Hagen hat die Staatsanwaltschaft gestern die Forderung nach einer Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen. Der Antrag der Verteidigung sei unbegründet, da es gegen den jetzt 88-Jährigen neue erhebliche Beweismittel gebe, so Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß. Die Anklage wirft Bikker vor, am 17. November 1944 in einem niederländischen Lager die tödlichen Schüsse auf einen niederländischen Widerstandskämpfer nicht – wie Bikker betont – in Ausübung seiner Dienstpflicht abgegeben zu haben, sondern aus niederen Beweggründen.