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Archiv-Artikel

Vollzug auf Anregung

Dosenpfand: Hamburgs Ordnungsämter werden nur tätig, wenn sich Konsumenten oder Verbände beschweren

Seit Mittwoch können Einweg-Getränkeflaschen und Getränke-Dosen, für die Pfand bezahlt wurde, in allen Läden zurückgeben, die gleichartige Behältnisse verkaufen. So will es der Gesetzgeber. Wer mit seiner Pfandflasche abgewiesen wird, kann sich an die Wirtschafts- und Ordnungsämter der Bezirke wenden, die dem Ladeninhaber gegebenenfalls auf die Finger klopfen werden. „Wir sind darauf angewiesen, dass wir Mitteilungen kriegen“, sagt Sorina Weiland vom Bezirksamt Mitte. Für Kontrollen aus eigener Initiative und ohne konkreten Verdacht, so war aus mehreren Bezirken zu hören, seien die Ämter zu beschäftigt.

„Wenn es keine Beschwerden gibt, besteht kein Bedarf, das zu prüfen“, sagt Otto Steigleder vom Bezirksamt Wandsbek. „Dafür haben wir die Ressourcen nicht, Leute durch die Gegend zu jagen, nur weil es eine neue Verordnung gibt.“ Beschwerden von Bürgern habe es noch nicht gegeben. Die neue Regelung sei zu frisch, als dass viele Beschwerden hätten auflaufen können, sagt seine Kollegin Weiland.

Nach der Erfahrung mit der Einführung des Dosenpfandes im Januar sei am ehesten mit Beschwerden der Umweltverbände und der Verbraucherzentrale zu rechnen, die Testkäufer in die Läden schickten.

Bis zum 1. Oktober galt beim Dosenpfand eine Übergangsfrist, in der Geschäfte nur die Dosen zurücknehmen mussten, die sie selber verkauft hatten. In der Übergangszeit sollte der Handel ein einheitliches Rücknahmesystem aufbauen, so dass jede Einweg-Getränkeverpackung mit Pfand überall zurückgegeben werden kann. Teile des Handels und der Getränkehersteller, die die Pfandpflicht bis zuletzt bekämpft hatten, sorgten dafür dass es jetzt drei Rückgabesysteme sind, die aber miteinander kompatibel sind. Und die Discount-Ketten Lidl, Aldi und Plus führten eigens besonders geformte Flaschen ein, die nur bei ihnen zurückgegeben werden können. Gernot Knödler