: Telefonüberwachung war rechtswidrig
Die Polizei hätte die Telefone der „Wolfsburger Allgemeinen Zeitung“ nicht überwachen dürfen, hat das Landgericht Braunschweig erklärt. Der Beschluss ist auch eine Klatsche für Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann
Der Skandal um die Telefonüberwachung bei der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung ist vom Landgericht Braunschweig juristisch beendet worden. „Die Überwachung war rechtswidrig“, fasst der Sprecher des Gerichts, Michael Kalde, den Beschluss zusammen. Das ist eine Klatsche nicht nur für die Staatsanwaltschaft, sondern auch für den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Der hatte das Vorgehen der Polizei als „sachgerecht und insbesondere verhältnismäßig“ verteidigt.
Anlass für die Polizeiaktion war ein Bericht der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung, in dem die polizeiliche Ermittlungsarbeit bei einem Raubüberfall kritisiert worden war. Nach Ansicht der Polizei konnten die Informationen in dem Zeitungsbericht nur von den Beamten kommen, die mit dem Raubüberfall befasst waren. In der Folge ermittelte sie gegen zwei Kollegen wegen „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ – und gegen Redakteure der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung. Der Verdacht: „Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen“ sowie „Bestechung“.
Offenbar glaubte die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt, dass für die Informationen Geld geflossen sei. Sie beantragte beim Amtsgericht, die Telefonverbindungen der Verdächtigen überwachen zu dürfen. Dem Antrag wurde stattgegeben, in der Folge wurde die Telefonzentrale der Zeitung sowie die privaten Nummern der Redakteure und Polizisten auf ein- und ausgehende Anrufe kontrolliert.
Als der Fall 2006 von der Zeitung öffentlich gemacht wurde, waren die Ermittlungen bereits eingestellt worden, die Verdachtsmomente hatten sich nicht bestätigt. Die F.A.Z. schrieb damals, die Wolfsburger Kollegen hätten in eigener Sache nur deshalb berichtet, weil der Madsack-Verlag – zu dem neben der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung auch jene in Wolfsburg gehört – keine Antwort vom niedersächsischen Innenminister bekommen habe: Diesen hatte man um eine Stellungnahme gebeten.
Das Landgericht Braunschweig befand nun in seinem Beschluss, dass für den Verdacht auf Bestechung „keine Anhaltspunkte“ vorgelegen hätten. Es habe sich vielmehr um eine „bloße Vermutung“ gehandelt. Die mit dem Raubüberfall befasste Redakteurin hatte angegeben, alle von ihr veröffentlichten Informationen offiziell erhalten zu haben – von einem Pressesprecher der Polizei.
Die SPD-Opposition in Niedersachsen bejubelte den Gerichtsbeschluss als „schwere Schlappe für die abhörwütige Regierung Wulff“. Die Hannoversche Allgemeinen Zeitung berichtete, dass sich weder das Innenministerium noch die zuständige Polizeidirektion Braunschweig zu dem Beschluss hätten äußern wollen. Auch das Justizministerium hüllte sich demnach in Schweigen. Die damalige Ressortchefin Elisabeth Heister- Neumann (CDU) hatte seinerzeit behauptet, Polizei und Staatsanwaltschaft hätten „im Rahmen der Rechtslage“ gar nicht anders handeln können. DANIEL WIESE