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Archiv-Artikel

Video belegt Unschuld eines Grenzcampers

Nachspiel einer Demonstration gegen das Ausländerzentralregister endet vor Kölner Amtsgericht mit Freispruch. Mit Filmmaterial widerlegt der Verteidiger die Behauptung der Polizei, der Angeklagte habe sich mit Fußtritten gewehrt

Köln taz ■ Freigesprochen vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der versuchten Körperverletzung wurde ein 23-jähriger Student. Er hatte im August 2003 im Rahmen des Antirassistischen Grenzcamps Köln an einer spontanen Demonstration gegen das Ausländerzentralregister (AZR) teilgenommen. Das Kölner Amtsgericht folgte mit seinem Urteil am Montag dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch.

Rund hundert Menschen demonstrierten im Vorjahr gegen das AZR, weil es mit den Daten von 12 Millionen MigrantInnen die restriktive Flüchtlingspolitik in Deutschland unterstütze. Da einige Teilnehmer vermummt waren, kesselte die Polizei die nicht genehmigte Versammlung ein und ließ keinen mehr heraus.

Der Heidelberger Christopher A. soll sich, so die Staatsanwaltschaft, gegen seine Verhaftung gewehrt und dabei versucht haben, drei Polizisten mit Fußtritten zu verletzen. Christoph A. habe mit Füßen um sich getreten, sagte einer der Polizisten aus. Ein anderer sprach von „aktiven Widerstand“. „Ich habe die Polizisten nicht angegriffen“, beteuerte Christopher A.

Sein Verteidiger präsentierte dem Gericht ein Video von der Demonstration, das die Version des Beklagten stützt. Es zeigt, wie Christoph A. verhaftet wird. Von Fußtritten oder Widerstand ist nichts zu erkennen. Der Staatsanwalt beantragte daraufhin, den Beklagten wegen „Widerstands durch Festklammern“ zu 20 Sozialstunden zu verurteilen. „Es gab keine Gelegenheit für aktiven Widerstand“, stellte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fest. THOMAS SPOLERT