: Airport Frankfurt darf lärmen
KASSEL ap ■ Der Frankfurter Flughafen muss weder die Zahl der Flugbewegungen noch den Fluglärm verringern. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gestern und wies damit eine Klage der Stadt Neu-Isenburg sowie einiger Privatpersonen zurück. Die Kläger wollten aus Lärmschutzgründen eine spürbare Verringerung des Betriebs auf dem größten deutschen Flughafen sowohl tags als auch nachts erreichen. Die Kläger hatten angeführt, der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Startbahn West am Frankfurter Flughafen vom 23. März 1971 decke die derzeitige Zahl der Flugbewegungen nicht mehr. Ihrer Auffassung nach seien daher die meisten Nachtflüge, Triebwerksstandläufe und mehr als 70 Flugbewegungen in Spitzenstunden des Tages illegal und aus Lärmschutzgründen zu unterbinden. Dieser Argumentation folgte der 2. VGH-Senat nicht. Die Revision gegen das Urteil ließ er nicht zu. Dagegen kann noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. (Az.: 2 A 2796/01)