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Archiv-Artikel

„Nicht guten Gewissens dafür sein!“

Hans-Joachim Otto (51), medienpolitischer Sprecher der FDP, beklagt den Einfluss der Großverlage

Von STG

taz: Herr Otto, erleidet Bundeswirtschaftsminister Clement mit seiner Reform des Pressefusionsrechts Schiffbruch?

Hans-Joachim Otto: Die Interessenlage ist leider nicht eindeutig. Es gibt den Einfluss der Großverlage – nicht nur auf Herrn Clement und Teile der SPD, sondern zu meinem Bedauern auch auf Mitglieder der CDU-Fraktion.

Es scheint sich doch folgender Kompromiss abzuzeichnen: Altverlegerklausel nein – Erhöhung der Umsatzschwelle, ab der das Kartellamt prüft, ja – Kooperationen im Verlagsbereich deutlich erleichtern. Bleibt die Bagatellklausel.

Die FDP lehnt das Gesetz im Prinzip zur Gänze ab. Die Aufgreifschwelle ist der Punkt, wo wir am ehesten zu Diskussionen bereit sind. Sicherlich kann man darüber reden, ob die 1976 gesetzten Werte heute noch ausreichen. Die Bagatellklausel würde vor allem kleine Lokalblätter betreffen. Wenn man sieht, wie viele Einzeitungskreise es heute gibt, kann man da nicht guten Gewissens dafür sein.

Der Verlegerverband erklärt wieder und wieder, gerade die kleinen Verlage brauchten die Reform des Kartellrechts.

Dann ist es doch ein Mysterium, dass der Widerstand gegen jede Änderung des Pressefusionsrechts bei den Kleinen am größten ist. Während es den Großen nicht weit genug geht. Es scheint doch klar, dass die Großverlage hier den Verband auf Linie gebracht haben.

Ihr Gegenkonzept?

Ich drehe das Argument des BDZV um: Wir sollten die Kooperationsmöglichkeiten für kleinere und mittlere Verlage verbessern. Aber nur für sie. Ich sehe keine Notwendigkeit, den Großverlagen wie Springer, Holtzbrinck oder WAZ, die diese Gesetzesnovelle in erster Linie betreiben, Erleichterungen bei Kooperationen zu verschaffen.

Aber die Altverlegerklausel können wir doch abhaken?

Manche mausetoten Gesetzesprojekte feiern fröhliche Urständ. Solange es keine neue Vorlage von Clement gibt, bin ich vorsichtig. INTERVIEW: STG