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Archiv-Artikel

Mehr Verbraucherschutz bei Kosmetika

Das EU-Parlament beschließt, dass erstmals Kleinstpartikel etwa in Sonnenschutzcreme gekennzeichnet werden müssen. Denn bisher ist unklar, wie diese Materialien auf die menschliche Gesundheit wirken. Umweltschützer fordern Verbot

Von DPS

BRÜSSEL ap/taz ■ Möglicherweise gesundheitsschädliche Nanomaterialien in Kosmetika müssen künftig auf dem Etikett genannt werden. Eine vom EU-Parlament am Dienstag beschlossene Verordnung sieht zudem vor, dass die Hersteller manche dieser Kleinstpartikel nur noch nach einer Sicherheitsprüfung einsetzen dürfen.

Nanomaterialien sind Kleinstpartikel, die über tausendmal feiner sind als der Durchmesser eines Menschenhaares. Sie können deshalb selbst tiefere Hautschichten durchdringen und in die Blutbahn gelangen. Über die gesundheitlichen Folgen ist bislang aber wenig bekannt. Eingesetzt werden Nanomaterialien dennoch zum Beispiel in Sonnencremes: Titandioxid und Zinkoxid in Nanogröße werden darin als Filter gegen Ultraviolettstrahlung genutzt. Auch als Farb- und Konservierungsstoffe werden Nanopartikel eingesetzt.

Die neue Verordnung verpflichtet die Hersteller nun, die Verwendung unlöslicher und biologisch nicht abbaubarer Nanopartikel auf dem Etikett anzugeben. Darüber hinaus müssen alle Kosmetika, die Nanomaterialien enthalten, der EU-Kommission gemeldet werden. Diese kann dann eine Sicherheitsbewertung in Auftrag geben. Für neue Produkte mit Nanomaterialien müssen die Hersteller automatisch Sicherheitsnachweise erbringen. Die neuen Regeln gelten ab Herbst 2012, die Liste der Produkte mit Nanopartikeln müssen die Hersteller spätestens ein Jahr vorher übermitteln.

Der Europäische Verbraucherschutzverband BEUC kritisierte die Verordnung als zu weich: „Wir wollen eine verpflichtende Sicherheitsbewertung für alle Nanomaterialien in Kosmetika, ehe sie auf den Markt kommen.“ Dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) würde das aber nicht weit genug gehen. „Bis die Verordnung in Kraft tritt, werden die Verbraucher noch jahrelang als Testpersonen missbraucht“, kritisierte Nanotechnologie-Experte Jurek Vengels. Er forderte deshalb ein Moratorium für den Einsatz der Kleinstmaterialien, bis die Verordnung gültig ist. Der Herstellerverband Colipa dagegen begrüßte die neuen EU-Regeln als Beitrag zur Steigerung des Verbrauchervertrauens.

Bereits heute verboten ist die Verwendung krebserregender, erbgutverändernder und fortpflanzungsschädigender Substanzen in Kosmetika. Das Parlament stellte am Dienstag aber klar, dass Stoffe wie Ethanol (Alkohol) oder Vitamin A, die selbst in Lebensmitteln enthalten sind, auch in Pflegeprodukten erlaubt bleiben müssen. Das ist auch bislang der Fall, für die Verbraucher ändert sich also praktisch nichts. Zwar können Ethanol oder auch Vitamin A tatsächlich krebserregend wirken, aber erst in größeren Mengen.

Irreführende Werbung für Kosmetika wird mit der neuen EU-Verordnung verboten: Aussagen über die Wirksamkeit von Pflegeprodukten müssen künftig stets wissenschaftlich belegt sein. „Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass das Produkt hält, was es verspricht“, erklärte die sozialdemokratische Europaabgeordnete Dagmar Roth-Behrendt, die das Thema für das Europäische Parlament betreute. DPS