: Schüler muss auf deutsche Schule
Juristische Entscheidung gegen die Bonner König-Fahd-Akademie. Gericht: Kinder müssen deutsche Schule besuchen. Achtjähriger Junge muss Akademie verlassen
BONN dpa/taz ■ Ausländische schulpflichtige Kinder müssen in Deutschland grundsätzlich eine deutsche Schule besuchen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz. Gegen die gestern bekannt gegebene Eilentscheidung des OVG gibt es kein weiteres Rechtsmittel (Az.: 2 B 11530/04.OVG).
In dem Fall geht es um einen achtjährigen Jungen mit jordanischen Eltern, der die wegen islamistischer Tendenzen umstrittene König-Fahd-Akademie in Bonn besucht. Dies untersagte die Schulbehörde und forderte die Eltern auf, den Jungen zum Schuljahresbeginn 2004/2005 an der Grundschule am Wohnort in Remagen (Rheinland-Pfalz) anzumelden. Daraufhin kam es zum Rechtsstreit.
Nach dem Einschreiten der Behörden in Nordrhein-Westfalen sank die Schülerzahl an der von Saudi-Arabien betriebenen und finanzierten Fahd-Akademie bereits stark. Von 445 (Schuljahr 2003/2004) ging sie nach Angaben der Stadt Bonn zum Schuljahresbeginn um 132 auf 313 Schüler zurück. Einer Reihe von Schülern war die Ausnahmegenehmigung zum Besuch der Ergänzungsschule entzogen worden. Weitere Überprüfungen und juristische Verfahren laufen.
Bereits Mitte August hatten Richter gegen die Bonner König-Fahd-Akademie entschieden: Mangels Erfolgsaussichten hatte das Bundesverfassungsgericht damals fünf Verfassungsbeschwerden, mit denen Eltern den Besuch der islamistischen Einrichtung für ihre Kinder durchsetzen wollten, nicht zur Entscheidung angenommen. Damit stellte sich das Gericht de facto hinter die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des Bonner Schulamts.