: Bewährung für BGS-Beamte verlangt
Prozess um Tod bei der Abschiebung: Staatsanwalt plädiert auf einjährige Bewährungsstrafen für Grenzschützer, weil sie nicht für BGS-Versagen büßen sollen
FRANKFURT/MAIN dpa ■ Im Prozess um den Tod des Sudanesen Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung hat die Anklage jeweils einjährige Bewährungsstrafen für die drei angeklagten Grenzschützer beantragt. Sie seien nur die „armen Hanseln“, die für das „massive Organisationsverschulden“ des Bundesgrenzschutzes büßen müssten, sagte Staatsanwalt Justus Koch am Freitag vor dem Frankfurter Landgericht. Die Verteidiger der BGS-Beamten plädierten auf Freispruch.
Die Beamten des mittleren Dienstes hatten im Prozess zugegeben, Ageeb bei der Abschiebung im Mai 1999 an Bord einer Lufthansa-Maschine in den Sitz gedrückt zu haben, um weitere Schreie zu unterdrücken. Ageeb erstickte. Der Prozess habe gezeigt, dass die Beamten völlig unzureichend auf die Abschiebung vorbereitet worden seien, plädierte Koch. Einer der Ausbilder habe zugeben müssen, selbst nur ein einziges Mal bei einer Abschiebung im Flugzeug dabei gewesen zu sein. Der Strafantrag liege daher am untersten möglichen Rand für eine Körperverletzung mit Todesfolge. Den Polizisten seien allerdings die möglichen Folgen einer „Einengung der Atemwege“ bekannt gewesen. Die Situation im Flugzeug habe sich auch schon weitgehend beruhigt gehabt. Der Rechtsanwalt der Familie des Toten schloss sich dem Strafantrag des Staatsanwalt an. Das Urteil soll am 18. Oktober verkündet werden.