Artenschutz und Rettungsliste

Seit 1973 regelt das Washingtoner Artenschutzabkommen Cites (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) den Handel mit wild lebenden bedrohten Tier- und Pflanzenarten. 166 Staaten sind dem Bündnis beigetreten, das als ältestes und wichtigstes Instrument des internationalen Naturschutzes gilt. Es schützt etwa 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten (Orchideen- und Kakteenarten machen einen großen Teil davon aus). Cites sieht verbindliche Handelsbeschränkungen und Sanktionen vor. Alle zwei bis drei Jahre treffen sich die Mitgliedstaaten zu einer Konferenz. Entscheidend sind die drei Anhänge des Abkommens: Anhang I listet 600 Tier- und 300 Pflanzenarten, die direkt vom Aussterben bedroht sind und deshalb nicht gehandelt werden dürfen. Dazu gehören Großwale, Menschenaffen, Tiger, Elefanten, Panernashörner, einige Papageienarten, Riesenschlangen und Krokodile. Anhang II enthält Arten, die durch den Handel vom Aussterben bedroht werden könnten, der Handel ist eingeschränkt. Dazu gehören viele Schlangen, Geckos, Krokodile, Riesenmuscheln, Steinkorallen, alle Affen und Papageien, die nicht im Anhang I stehen. Anhang III schließlich enthält Arten, die von ihrem Herkunftsland geschützt werden und einen Herkunftsnachweis brauchen.