: Milde Strafe für Missbrauch
Bremen taz / dpa ■ Der wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen angeklagte ehemalige Polizist ist per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Sie wurde für zweieinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem müsse der 47-Jährige ein Bußgeld von 1.000 Euro an das Frauenhaus Bremen zahlen, sagte gestern der Sprecher des Amtsgerichts. Der frühere Polizist hatte zugegeben, Ende 1999 vier weibliche Abschiebehäftlinge im Polizeigewahrsam sexuell missbraucht zu haben. Nach Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung war der Mann Ende Mai freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden. Insider hatten die Handhabung des Falls und den Verzicht auf eine öffentliche Hauptverhandlung kritisiert. „Das soll heruntergespielt werden“, so Ghislaine Valter, die sich seit Jahren für Abschiebehäftlinge einsetzt. Für den Polizeipräsidenten Eckhard Mordhorst gibt es keinen Grund, sich weiter mit dem Fall zu beschäftigen: „Er arbeitet ja nicht mehr bei der Polizei.“