in kürze URTEIL ZU KLASSENFAHRTEN : Anmeldung verbindlich
Die Anmeldung zu einer Klassenfahrt ist, so die Richter des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, verbindlich. Auch im Krankheitsfall des Kindes müssten Eltern die anteiligen Kosten übernehmen, lautet das gestern publizierte Urteil (AZ: 2 A 11188/03.OVG). Es sei Sache der Eltern, sich gegen Ausfallrisiken zu versichern. (epd)