: Bankenaufsicht muss nicht zahlen
LUXEMBURG afp ■ Bankkunden haben im Fall der Pleite ihres Instituts keine Ansprüche gegen die staatliche Bankenaufsicht. Auch für ein verspätetes oder unzureichendes Einschreiten seien die zuständigen Behörden nicht haftbar zu machen, urteilte am gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Damit unterlagen Kunden der 1997 in Konkurs gegangenen Bank für Vermögensanlagen und Handel AG (BVH Bank) in Düsseldorf, die höhere Ansprüche durchsetzen wollten. (Az: C-222/02) Das Düsseldorfer Institut hatte 1987 die Erlaubnis für Bankgeschäfte erhalten. 1997 leitete das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Sonderprüfungen ein und entzog schließlich die zehn Jahre zuvor erteilte Erlaubnis. Das Landgericht Bonn verpflichtete im März 2000 den Staat, den Pleiteopfern Schadensersatz bis zu 20.000 Euro zu zahlen, wie eine europäische Richtlinie vorschreibt.