massenprofiling : Besseres Stammdatenerfassing
Das Profiling von Sozialhilfeempfängern soll jetzt auf freiwilliger Basis ablaufen. Heißt es. Jedenfalls ist das der Kompromiss, den der Datenschutzbeauftragte und die Sozialverwaltung ausgehandelt haben. Nur, was heißt hier eigentlich freiwillig? Die Mitwirkungspflicht zwingt die Betroffenen dazu, der Einladung zu folgen, andernfalls dürfen sie mit Kürzung der Stütze rechnen. Es ist also keine Einladung, sondern eine Vorladung.
Kommentarvon JAN ROSENKRANZ
Antanzen müssen die Eingeladenen also schon mal. Und wenn sie denn nun einmal da sind, sollten sie – so sie auch weiterhin Stütze haben wollen – wenigstens ein paar Pflichtangaben machen. Dazu gehört das Geburtsdatum, das Geschlecht und der erlernte Beruf. Es wird sogar gefragt, seit wann man Sozialhilfe bezieht. Auch das ist nicht freiwillig. Aber es tut nicht weh. Weh tut nur, auf diesem Wege zu erfahren, dass das Sozialamt offenbar bislang gar nichts von all dem wusste. Weder an wen es die Stütze ausbezahlt hat noch seit wann. Insofern hat die Sozialsenatorin leider Recht, wenn sie sagt, man wisse zu wenig über die Sozialhilfeempfänger. Genau genommen handelt es sich also gar nicht um Profiling, sondern um Stammdatenerfassing.
Viel mehr als diese Stammdaten werden die Sozialämter am Ende nicht bekommen. Denn auf den Pflichtteil folgt die Kür – und die ist freiwillig. Und wer nicht so drauf steht, dass wildfremde Profiler die „schwierige Familiensituation“ in „Ja/Nein“ einteilen, wer mit ihnen auch nicht wirklich gerne über die eigene „Suchtproblematik“ spricht und auch darauf verzichten kann, dass sie sein „Auftreten und Erscheinungsbild“ bewerten, der darf die Kür jetzt schwänzen. Genau das werden die meisten vermutlich tun. Bleibt die Frage: Wofür der ganze Aufriss?
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