: Justiz hilft Justiz
Karlsruhe lehnt die Verfassungsbeschwerde eines ETA-Verdächtigen gegen seine Auslieferung an Spanien ab
FREIBURG taz ■ Die spanische Justiz verdient auch in Verfahren mit ETA-Bezug Vertrauen. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und lehnte die Klage eines von der Auslieferung nach Spanien bedrohten Basken ab. Der 29-Jährige hatte erklärt, das spanische Auslieferungsgesuch stütze sich auf Aussagen, die unter Folter gemacht wurden. Bereits beim Oberlandesgericht Nürnberg hatte Elkoro damit kein Gehör gefunden, es stimmte im August einer Auslieferung zu.
Paulo Elkoro Ayastui sitzt derzeit aufgrund eines spanischen Haftbefehls in Bayern in Auslieferungshaft. Im September protestierte Elkoro mit einem einmonatigen Hungerstreik. Festgenommen wurde er vor einem Jahr in Nürnberg. Bei einer Personenkontrolle wurde er mit etwas Haschisch erwischt. Spanien wirft Elkoro die Beteiligung an einem ETA-Anschlag gegen einen Militärstützpunkt vor, bei dem 1997 zwei Frauen verletzt und ein Gebäude beschädigt wurden. Elkoro bestreitet eine Tatbeteiligung. Belastet wird der gelernte Automechaniker durch die Aussage des Haupttäters Ignacio Garces Beitia. Dieser erklärte später allerdings, er habe seine Aussage unter dem Eindruck von Schlägen, Elektroschocks und Erstickungsversuchen in der Polizeihaft gemacht.
Die Verfassungsbeschwerde Elkoros wurde nun in Karlsruhe abgelehnt. Man könne davon ausgehen, dass die Foltervorwürfe im spanischen Gerichtsverfahren aufgeklärt werden. Spanien verdiene umso mehr Vertrauen, als es Mitgliedsstaat der EU ist, heißt es in dem der taz vorliegenden Beschluss, der bisher nicht veröffentlicht ist.
Auch das spanische Recht kenne ein Beweisverwertungsverbot für Aussagen, die unter Folter gemacht wurden, so Karlsruhe. Spanien werde damit dem Anti-Folter-Abkommen der Vereinten Nationen gerecht. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes würden rechtsstaatliche Anforderungen auch in Verfahren gegen Mitglieder der baskischen Terrorgruppe ETA beachtet.
Elkoros Anwalt Wolfgang Bendler hatte eine umfassende Aufklärung der Vorwürfe durch deutsche Gerichte gefordert. Spanien verdiene zumindest in diesem Fall kein Vertrauen, weil im Auslieferungsgesuch die Foltervorwürfe „verschwiegen“ wurden. Diese Argumentation ließ Karlsruhe aber nicht gelten. Da bei Auslieferungen innerhalb Europas normalerweise keine umfassende Prüfung stattfinde, habe Spanien die Anschuldigungen gar nicht mitteilen müssen.
Nach Angaben des Auswärtigen Amts kommt Elkoro nach der Auslieferung, die in den nächsten Tagen erwartet wird, in normale Untersuchungshaft – nicht in die gefürchtete Incommunicado-Haft der Polizei.
CHRISTIAN RATH