: Was das neue Schulgesetz neu regeln soll
Anders als bisher soll es für die Kinder der 4. Klasse eine schriftliche Empfehlung dazu geben, welchen Bildungsgang die Schule empfiehlt. Der gymnasiale Bildungsgang beginnt in der 5. Klasse und führt nach insgesamt zwölf Schuljahren zum Abitur. Die Wahl der Schule wird „freigegeben“, die alten Schuleinzugsgrenzen entfallen. Was an die Stelle bisheriger Losverfahren tritt, wenn es mehr Bewerber als Plätze gibt, soll eine „Aufnahmeverordnung“ regeln.
Alternative zum gymnasialen Bildungsgang ist die Sekundarschule, bei der Haupt- und Realschüler in der 5. und 6. Klasse weiter gemeinsam unterrichtet werden und in der die völlige Trennung der Bildungsgänge erst für die 9. und 10. Klasse stattfindet.
Die andere Alternative am Ende der Grundschule wäre eine Gesamtschule oder „Integrierte Stadtteilschule“, die auch bis zur 10. Klasse führt.
Für die Modellversuche Sechsjährige Grundschule gilt, dass nach der 4. oder nach der 6. Klasse ein Übergang aufs Gymnasium oder eine Sekundarschule möglich sein soll. „Konsequent“ wäre es allerdings, wenn es nach der 6. Klasse Grundschule einen geschlossenen Übergang in eine Gesamtschule geben würde, formuliert das Bildungsressort in seinen „Eckpunkten“ zur Schulreform.
Für die Gesamtschüler soll es das Angebot einer „Gesamtschul-Oberstufe“ geben, die pädagogisch an das Gesamtschul-Konzept anknüpft. Nach dem Realschul-Abschluss der 10. Klasse können Jugendliche bei entsprechenden Noten das Abitur – nach 13 Schuljahren – anstreben.
Wieviele der alten „Schulzentren“ in den nächsten Jahren reine Sekundarschulen ohne Gy-Klassen, wieviele zu „Integrierten Stadtteilschulen“ oder zu durchgehenden Gymnasien werden, soll sich nach den Zahlen der angemeldeten Schüler richten. Bisher hatte die SPD-Bildungspolitik ihre Schulzentren gegen den Elternwillen verteidigt: Über den Zugang zu den begehrten Plätzen in Gesamtschulen und Gymnasien entschied oft das Los. kawe